
Außenprüfung Rechte und Pflichten
Finanzverwaltung veröffentlicht neues Anwendungsschreiben
Gemäß der Pressemitteilung Nr. N006 des statistischen Bundesamtes vom 12.2.2025 ist das Grundsteueraufkommen 2023 gegenüber 2013 um 25,2 % auf € 15,5 Mrd. gestiegen. Dabei verzeichneten Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz die größten Zuwächse. Nach wie vor zählt die Grundsteuer zur wichtigsten Einnahmequelle für die Gemeinden nach der Gewerbesteuer (59 %) und Einkommensteuer (25 %). Die meisten Grundsteuern stammen mit € 7,8 Mrd. aus dem Typ B, der für bebaute oder unbebaute Grundstücke zu zahlen ist.
Seit dem 1.1.2025 wird die Grundsteuer auf Basis neu ermittelter Steuermessbeträge berechnet und erhoben. Die höheren Grundbesitzwerte dürften das Steueraufkommen weiter steigen lassen.
Stand: 26. März 2025
Finanzverwaltung veröffentlicht neues Anwendungsschreiben
BFH entscheidet über Rechtmäßigkeit lückenloser Außenprüfungen
Aktuelles BGH-Urteil zu Negativzinsen und Verwahrentgelten
Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen
Gesetzgeber setzt BFH-Rechtsprechung um
Bundesregierung veröffentlicht Zahlen zum internationalen Datenaustausch
Gesetzgeber setzt EAA Richtlinie in nationales Recht um
Statistisches Bundesamt veröffentlicht Daten zum Grundsteueraufkommen
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