Meißner & Meißner Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Steuernews für Mandanten

Sachbezugswerte 2025

Personen im Kreis Scherenschnitt

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2025 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2025 € 333,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,30 (monatlich: € 69,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,40 (monatlich: € 132,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,10).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2025 € 282,00 (= kalendertäglich € 9,40). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres

Stand: 26. November 2024

Bild: gunnar3000 - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Dezember 2024

Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge

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Bundesregierung plant Steuervergünstigungen auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge

Inflationsausgleichsprämie

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Letztmalige Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Auszahlung bis 31.12.2024

Forderungsverjährung 2024

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Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Aufbewahrungsfristen 2024/2025

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Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2024 vernichtet werden können

Vermögensverwaltergebühren 2024

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Kapitalanleger sollten Absetzbarkeit des Transaktionskostenanteils bei all-in-fees nutzen

Subject-to-tax-Klauseln

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Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung bei grenzübergreifenden Sachverhalten

Sachbezugswerte 2025

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Welche Sachbezugswerte in 2025 gelten

Handwerkervorauszahlungen 2024

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Keine Steuerermäßigung bei Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen in 2025

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